Besonderheiten vor einer Ausbildung in Deutschland

Kindergeld kann Eltern während einer Ausbildung ihres Kindes finanziell unterstützen. Es wird meist bis zum 25. Geburtstag gezahlt, wenn das Kind eine erste Berufsausbildung macht oder ernsthaft einen Ausbildungsplatz sucht. Nach einem ersten Berufsabschluss gelten zusätzliche Bedingungen.

Tipp

Kläre früh, ob für deine konkrete Ausbildung weiterhin Kindergeld gezahlt werden kann, besonders wenn bereits ein Berufsabschluss vorliegt oder du nebenher arbeitest. Änderungen bei Ausbildung, Arbeitszeit oder Wohnsitz können den Anspruch beeinflussen; fehlende Nachweise können die Prüfung erschweren.

Auslandsausbildung

Eine Berufsausbildung im Ausland kann den Kindergeldanspruch in Deutschland erhalten, wenn das Kind die Ausbildung ernsthaft betreibt und die Altersvoraussetzungen erfüllt. Für volljährige Kinder kann Kindergeld grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Bei grenzüberschreitenden Fällen zählen zusätzlich Wohnsitz, Erwerbstätigkeit und mögliche Familienleistungen im anderen Land.

Behinderung

Eine Behinderung schliesst eine Berufsausbildung in Deutschland nicht aus. Je nach Bedarf kommen Anpassungen am Ausbildungsplatz, Teilzeitausbildung oder besondere Unterstützung durch die Agentur für Arbeit infrage.

Kombinationen

Kindergeld kann während einer ersten Berufsausbildung meist bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt werden. Es lässt sich mit eigener Ausbildungsvergütung und – bei erfüllten Voraussetzungen – mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) verbinden. Wer zusätzlich Wohngeld beantragt, muss beachten, dass ein Anspruch auf BAB dem Grunde nach den Wohngeldbezug meist ausschließt.

Rückforderung

Die Familienkasse kann Kindergeld zurückfordern, wenn sie für Monate gezahlt hat, in denen die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren. Das kann etwa nach dem Ende oder Abbruch einer Ausbildung geschehen, wenn die Änderung den Anspruch beendet und die Familienkasse darüber nicht rechtzeitig informiert wurde.

Teilzeitausbildung

Eine Teilzeitausbildung kann die wöchentliche Belastung senken, verlängert aber meist die Ausbildungsdauer. Während einer anerkannten Berufsausbildung kann Kindergeld für ein Kind unter 25 Jahren grundsätzlich weitergezahlt werden. Nach einer bereits abgeschlossenen ersten Berufsausbildung gelten zusätzliche Grenzen für eine Erwerbstätigkeit.