Eltern beantragen das Kindergeld bei der Familienkasse. Bei einer ersten Berufsausbildung kann es grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag weiterlaufen. Eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist bis zu vier Monate möglich. Findet das Kind trotz ernsthafter Suche keinen Ausbildungsplatz, kann der Anspruch ebenfalls fortbestehen; Nachweise wie Bewerbungen oder eine Meldung bei der Agentur für Arbeit helfen, die Suche zu belegen. Nach einem ersten Berufsabschluss hängt die Zahlung davon ab, ob das Kind neben einer weiteren Ausbildung arbeitet. Eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche kann den Anspruch beenden; Tätigkeiten in einer Ausbildung, ein Minijob oder bestimmte kurzfristige Beschäftigungen werden dabei anders behandelt. Bei Teilzeitausbildung, einer Ausbildung mit Behinderung oder einer Ausbildung im Ausland können zusätzliche Voraussetzungen oder Nachweise gelten. Die Familienkasse sollte über Änderungen bei Ausbildung, Arbeit und Wohnsitz informiert werden, damit sie den Anspruch richtig prüfen kann.
Besonderheiten vor einer Ausbildung in Deutschland
Kindergeld kann Eltern während einer Ausbildung ihres Kindes finanziell unterstützen. Es wird meist bis zum 25. Geburtstag gezahlt, wenn das Kind eine erste Berufsausbildung macht oder ernsthaft einen Ausbildungsplatz sucht. Nach einem ersten Berufsabschluss gelten zusätzliche Bedingungen.
Tipp
Kläre früh, ob für deine konkrete Ausbildung weiterhin Kindergeld gezahlt werden kann, besonders wenn bereits ein Berufsabschluss vorliegt oder du nebenher arbeitest. Änderungen bei Ausbildung, Arbeitszeit oder Wohnsitz können den Anspruch beeinflussen; fehlende Nachweise können die Prüfung erschweren.

