Auslandsausbildung vor einer Ausbildung in Deutschland

Eine Berufsausbildung im Ausland kann den Kindergeldanspruch in Deutschland erhalten, wenn das Kind die Ausbildung ernsthaft betreibt und die Altersvoraussetzungen erfüllt. Für volljährige Kinder kann Kindergeld grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Bei grenzüberschreitenden Fällen zählen zusätzlich Wohnsitz, Erwerbstätigkeit und mögliche Familienleistungen im anderen Land.

Tipp

Plane das Kindergeld für eine Berufsausbildung im Ausland nicht fest ein, bevor die Familienkasse die grenzüberschreitende Situation geprüft hat. Entscheidend sind neben der Ausbildung auch Wohnsitz, Erwerbstätigkeit und mögliche Zahlungen des anderen Staates.