Zur Eigenfinanzierung zählen eigene Ersparnisse und laufende Einnahmen, mit denen Kosten vor und während der Ausbildung bezahlt werden. Vor dem Start können Ausgaben für Bewerbungen, Fahrten zu Gesprächen, Arbeitskleidung oder einen Umzug entstehen. Erforderliche Ausbildungsmittel muss der Ausbildungsbetrieb in einer dualen Ausbildung nach BBiG oder HwO kostenlos bereitstellen; persönliche Ausgaben wie Anfahrt oder Wohnen sind davon zu unterscheiden. Während einer betrieblichen Ausbildung erhalten Auszubildende meist eine monatliche Vergütung. Sie steigt im Verlauf der Ausbildung, ihre konkrete Höhe hängt aber von Beruf, Branche, Region, Tarifbindung und Betrieb ab. Vergleiche den vertraglichen Bruttobetrag mit dem voraussichtlichen Nettobetrag und den monatlichen Kosten. Abzüge für Steuern und Sozialversicherung können die Auszahlung mindern. Bei schulischen Ausbildungen gibt es meist keine Vergütung; die Pflegeausbildung ist eine wichtige Ausnahme. Auch Schulgeld und weitere Kosten hängen von Beruf, Bundesland und Schule ab. Elternunterstützung und Kindergeld können das eigene Budget ergänzen, sind aber nicht dasselbe wie eigene Einnahmen. Ein Nebenjob kann zusätzliches Geld bringen; Arbeitszeit, Ausbildungsleistung, Vertrag und bei Minderjährigen der Jugendarbeitsschutz begrenzen jedoch, was praktisch möglich ist. Für die Planung gehören erwartete Einnahmen, feste Ausgaben und einmalige Startkosten in eine gemeinsame Monatsübersicht.
Eigenfinanzierung vor einer Ausbildung in Deutschland
Wer eine Ausbildung in Deutschland aus eigenen Mitteln vorbereitet, sollte Bewerbungs-, Fahrt- und mögliche Umzugskosten einplanen. Während der Ausbildung müssen regelmäßige Ausgaben zur tatsächlichen Vergütung passen, denn deren Höhe unterscheidet sich je nach Beruf, Branche, Region und Betrieb. Elternunterstützung, Kindergeld und Nebenjobs können die Finanzierung ergänzen, folgen aber jeweils eigenen Voraussetzungen.
Tipp
Plane die Ausbildung mit dem Geld, das voraussichtlich tatsächlich verfügbar ist, und halte einen Puffer für einmalige Startkosten frei. Rechne mit der Nettoauszahlung statt nur mit der vertraglichen Bruttovergütung und prüfe getrennt, welche Unterstützung oder welcher Nebenjob realistisch ist.

