Bei einer betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung erhalten meist die Eltern das Kindergeld; es wird nicht automatisch an die auszubildende Person ausgezahlt. Die Familienkasse prüft den Anspruch und kann Nachweise zur Ausbildung verlangen. Wird nach einer ersten Berufsausbildung weitergelernt, gelten zusätzliche Grenzen für eine Erwerbstätigkeit. Auch bei einer ernsthaften Suche nach einem Ausbildungsplatz kann Kindergeld bis zum 25. Geburtstag möglich sein. Änderungen, etwa ein Ausbildungsabbruch oder ein Wechsel, sollten der Familienkasse zeitnah mitgeteilt werden, damit sie den Anspruch neu beurteilen kann.
Grundlagen vor einer Ausbildung in Deutschland
Kindergeld kann während einer ersten Berufsausbildung bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Anspruch und Auszahlung hängen unter anderem davon ab, ob die Ausbildung tatsächlich betrieben wird und welche Angaben der Familienkasse vorliegen.
Tipp
Plane Kindergeld als mögliche Unterstützung im Ausbildungsbudget ein, aber rechne erst damit, wenn die Familienkasse den Anspruch geprüft hat. Eine Änderung der Ausbildung kann die Zahlung beeinflussen und sollte deshalb nicht unerwähnt bleiben.

