Ob eine Ausbildung vorliegt, richtet sich danach, ob sie auf einen anerkannten oder anderweitig geregelten beruflichen Abschluss vorbereitet. Eine betriebliche Ausbildung, eine schulische Berufsausbildung oder eine geregelte Ausbildung im öffentlichen Dienst kann darunterfallen. Eine bloße Einarbeitung in einem Job reicht nicht aus. Nach einer ersten Berufsausbildung gelten für den Kindergeldanspruch zusätzliche Grenzen für eine Erwerbstätigkeit. Entscheidend sind dann unter anderem Arbeitszeit und Beschäftigungsform; die Familienkasse prüft den Einzelfall. Auch bei einer Ausbildungsplatzsuche muss die Suche ernsthaft sein und sich belegen lassen.
Definition vor einer Ausbildung in Deutschland
Eine Ausbildung im Sinne des Kindergelds ist ein gezielter Weg zu einem ersten beruflichen Abschluss. Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt und kann während einer Ausbildung oder einer ernsthaften Suche nach einem Ausbildungsplatz bis zum 25. Geburtstag weiterlaufen.
Tipp
Prüfe vor deiner Finanzplanung, ob dein Bildungsweg tatsächlich auf einen ersten beruflichen Abschluss zielt; eine betriebliche Einarbeitung allein genügt dafür nicht. Halte Nachweise zur Ausbildung oder zur ernsthaften Ausbildungsplatzsuche bereit, damit du sie der Familienkasse bei Bedarf vorlegen kannst.

