Kindergeld wird in der Regel an ein Elternteil gezahlt. Für volljährige Kinder kann es während einer ersten Berufsausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiterlaufen. Auch eine ernsthafte Suche nach einem Ausbildungsplatz kann berücksichtigt werden; Bewerbungen und Rückmeldungen von Unternehmen helfen, die Suche nachzuweisen. Bei einer laufenden Ausbildung belegt meist eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs oder der Schule den Ausbildungsstatus. Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung gelten für volljährige Kinder zusätzliche Grenzen bei der Erwerbstätigkeit. Melde der Familienkasse deshalb Änderungen wie den Beginn, das Ende oder einen Wechsel der Ausbildung. Sie prüft dann, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Kindergeld ist keine Ausbildungsvergütung und deckt die Kosten einer Ausbildung nicht automatisch.
Familienkasse vor einer Ausbildung in Deutschland
Während einer ersten Berufsausbildung kann die Familienkasse Kindergeld für volljährige Kinder meist bis zum 25. Geburtstag weiterzahlen. Auch eine ernsthafte Suche nach einem Ausbildungsplatz kann berücksichtigt werden, wenn sie belegt ist.
Tipp
Plane das Kindergeld als möglichen Beitrag zum Haushalt des Elternteils ein, nicht als fest zugesagte Ausbildungsvergütung. Entscheidend ist, dass die Familienkasse den Ausbildungsstatus und relevante Änderungen nachvollziehen kann.

