Kindergeld wird an die Eltern gezahlt, nicht als Ausbildungsvergütung an den Auszubildenden. Die Höhe ist für jedes Kind gleich; sie steigt nicht mit dem Alter, dem Ausbildungsjahr oder der Ausbildungsvergütung. Nach dem 18. Geburtstag hängt die Zahlung unter anderem davon ab, ob das Kind eine Berufsausbildung macht. Nach Abschluss der ersten Berufsausbildung gelten zusätzliche Grenzen für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit: Bei mehr als 20 Wochenstunden wird das Kind grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Familienkasse prüft den Anspruch anhand der Angaben zur Ausbildung und kann Nachweise anfordern. Kindergeld und Ausbildungsvergütung sind getrennte Leistungen; das Einkommen aus der Ausbildung ändert den monatlichen Kindergeldbetrag nicht.
Höhe vor einer Ausbildung in Deutschland
Während einer Berufsausbildung können Eltern für ein Kind bis zum 25. Geburtstag Kindergeld erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Seit Januar 2026 beträgt es 259 Euro monatlich pro Kind und ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Tipp
Plane das Kindergeld als Unterstützung für die Familie ein, nicht als Geld, das automatisch an dich ausgezahlt wird. Kläre nach dem 18. Geburtstag rechtzeitig, welche Ausbildungsnachweise die Familienkasse braucht und ob eine Erwerbstätigkeit nach dem ersten Berufsabschluss den Anspruch verändert.

