Voraussetzungen vor einer Ausbildung in Deutschland

Kindergeld kann während einer ersten Berufsausbildung bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt werden. Entscheidend ist, dass die Ausbildung tatsächlich betrieben wird; bei einer Suche nach einem Ausbildungsplatz gelten eigene Nachweise. Nach einem ersten Berufsabschluss hängt die Zahlung zusätzlich davon ab, ob und wie viel gearbeitet wird.

Tipp

Prüfe den Kindergeldanspruch getrennt danach, ob noch eine erste Berufsausbildung läuft oder bereits ein Abschluss erreicht wurde. Nach dem ersten Abschluss können regelmäßige Arbeitsstunden den Anspruch verändern; eine belegbare Ausbildungsplatzsuche kann dagegen weiterhin zählen.

Alter

Eltern können für ein Kind in einer Berufsausbildung meist bis zum 25. Geburtstag Kindergeld erhalten. Entscheidend ist, ob die Ausbildung als Erstausbildung gilt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

GrundanspruchVerlängerung

Ausbildungsstatus

Kindergeld kann während einer ersten Berufsausbildung bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt werden. Ob ein Ausbildungsstatus vorliegt, hängt davon ab, ob tatsächlich eine Berufsausbildung begonnen hat, fortgesetzt wird oder durch bestimmte Umstände unterbrochen ist.

Duale AusbildungDuales StudiumSchulische AusbildungUnterbrechungWartezeitZweitausbildung