Kindergeld wird an die Eltern gezahlt und ist keine Vergütung für die Ausbildung. Für volljährige Kinder kann der Anspruch auch während einer ernsthaften Suche nach einem Ausbildungsplatz bestehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung gelten zusätzliche Grenzen, wenn das Kind arbeitet; deshalb können Erwerbstätigkeit und Ausbildungsstatus den Anspruch beeinflussen. Die Höhe des Kindergeldes ist ein monatlicher Festbetrag und richtet sich nicht nach der Zahl der Ausbildungsjahre oder dem Verdienst des Kindes. Der Betrag kann sich ändern, daher ist für jeden Anspruchszeitraum der aktuelle Satz bei der Familienkasse massgeblich. Kindergeld beginnt nicht automatisch mit dem Ausbildungsstart: Die Eltern beantragen es bei der Familienkasse und weisen auf Nachfrage die Ausbildung oder die Suche nach einem Ausbildungsplatz nach. Kindergeld unterstützt den elterlichen Haushalt, während Ausbildungsvergütung direkt an den Auszubildenden gezahlt wird.
Kindergeldsätze vor einer Ausbildung in Deutschland
Eltern können für ein Kind in Berufsausbildung in der Regel bis zu dessen 25. Geburtstag Kindergeld erhalten. Der monatliche Festbetrag hängt weder vom Ausbildungsjahr noch von der Ausbildungsvergütung ab.
Tipp
Plane Kindergeld als Unterstützung für den elterlichen Haushalt ein, nicht als verfügbares Einkommen des Auszubildenden. Für die Haushaltsplanung zählt der Betrag, der für den jeweiligen Anspruchszeitraum gilt.

