Antragstellung vor einer Ausbildung in Deutschland

Kindergeld beantragt die berechtigte Person bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Während einer Berufsausbildung kann der Anspruch für ein volljähriges Kind grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag bestehen; die Familienkasse prüft dafür die persönlichen Voraussetzungen und Ausbildungsnachweise.

Tipp

Plane den Kindergeldantrag so, dass die Familienkasse die Ausbildung des volljährigen Kindes ohne Rückfragen nachvollziehen kann. Nach einer bereits abgeschlossenen ersten Berufsausbildung können zusätzliche Regeln zur Erwerbstätigkeit den Anspruch beeinflussen.

Familienkasse

Während einer Ausbildung kann Kindergeld für ein Kind bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Die Familienkasse prüft, ob die Ausbildung ernsthaft betrieben wird und welche Angaben oder Nachweise dafür nötig sind.

Fristen

Kindergeld für ein Kind in Ausbildung kann grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens für sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht.

Unterlagen

Für einen Kindergeldantrag während einer Ausbildung in Deutschland braucht die Familienkasse Nachweise zum Ausbildungsweg. Welche Unterlagen passen, hängt davon ab, ob die Ausbildung begonnen hat, noch gesucht wird oder nach einem ersten Abschluss fortgesetzt wird.