Stelle den Antrag bei der Familienkasse, die für deinen Wohnort zuständig ist. Die Familienkasse stellt dafür Antragsformulare online und in Papierform bereit. Halte die Steuer-Identifikationsnummern der antragstellenden Person und des Kindes bereit. Bei einem volljährigen Kind verlangt die Familienkasse in der Regel einen Nachweis über die Ausbildung, zum Beispiel eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs oder der Schule. Reiche angeforderte Nachweise vollständig nach und gib Änderungen an, etwa wenn die Ausbildung endet oder unterbrochen wird. Nach einer abgeschlossenen ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium gelten für den Anspruch zusätzliche Regeln zur Erwerbstätigkeit des Kindes.
Antragstellung vor einer Ausbildung in Deutschland
Kindergeld beantragt die berechtigte Person bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Während einer Berufsausbildung kann der Anspruch für ein volljähriges Kind grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag bestehen; die Familienkasse prüft dafür die persönlichen Voraussetzungen und Ausbildungsnachweise.
Tipp
Plane den Kindergeldantrag so, dass die Familienkasse die Ausbildung des volljährigen Kindes ohne Rückfragen nachvollziehen kann. Nach einer bereits abgeschlossenen ersten Berufsausbildung können zusätzliche Regeln zur Erwerbstätigkeit den Anspruch beeinflussen.

