Bei einer begonnenen betrieblichen Ausbildung dient meist der Ausbildungsvertrag als Nachweis; bei einer schulischen Ausbildung kann die Familienkasse eine Bescheinigung der Schule verlangen. Wer noch einen Ausbildungsplatz sucht, kann Bewerbungsnachweise oder eine Meldung als ausbildungsplatzsuchend vorlegen. Bei einer weiteren Ausbildung nach dem ersten Abschluss prüft die Familienkasse zusätzlich, ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Halte die Kindergeldnummer bereit und reiche weitere Belege ein, wenn die Familienkasse sie anfordert. Beachte die Frist im Schreiben. Kindergeld kann für ein Kind in Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden.
Unterlagen vor einer Ausbildung in Deutschland
Für einen Kindergeldantrag während einer Ausbildung in Deutschland braucht die Familienkasse Nachweise zum Ausbildungsweg. Welche Unterlagen passen, hängt davon ab, ob die Ausbildung begonnen hat, noch gesucht wird oder nach einem ersten Abschluss fortgesetzt wird.
Tipp
Reiche nur Nachweise ein, die zu deiner konkreten Situation passen, und halte die Frist aus dem Schreiben der Familienkasse ein. Bei einer weiteren Ausbildung nach einem ersten Abschluss solltest du Angaben zur Erwerbstätigkeit besonders sorgfältig machen, weil sie für die Prüfung relevant sind.

