Eltern sollten Kindergeld beantragen, sobald feststeht, dass ihr volljähriges Kind eine Ausbildung beginnt oder einen Ausbildungsplatz sucht. Der Anspruch hängt von der Situation des Kindes ab; die Familienkasse kann einen Ausbildungsnachweis oder Belege zur Ausbildungsplatzsuche verlangen. Reicht der Antrag später ein, kann die Familienkasse höchstens sechs Monate rückwirkend zahlen. Die Frist richtet sich nach dem Eingang des Antrags, nicht danach, wann die Unterlagen vollständig sind. Fehlende Nachweise sollten deshalb zeitnah nachgereicht werden, besonders wenn die Familienkasse dafür eine Frist nennt. Informiere die Familienkasse auch über Änderungen, etwa den Beginn oder Abschluss der Ausbildung, damit sie den Anspruch prüfen kann.
Fristen vor einer Ausbildung in Deutschland
Kindergeld für ein Kind in Ausbildung kann grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens für sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht.
Tipp
Beantrage Kindergeld früh, sobald die Ausbildung oder Ausbildungsplatzsuche beginnt. So verringerst du das Risiko, dass dir wegen der begrenzten rückwirkenden Zahlung Monate verloren gehen; fehlende Nachweise kannst du gezielt nachreichen.

