Fristen vor einer Ausbildung in Deutschland

Kindergeld für ein Kind in Ausbildung kann grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens für sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht.

Tipp

Beantrage Kindergeld früh, sobald die Ausbildung oder Ausbildungsplatzsuche beginnt. So verringerst du das Risiko, dass dir wegen der begrenzten rückwirkenden Zahlung Monate verloren gehen; fehlende Nachweise kannst du gezielt nachreichen.