In der ersten Berufsausbildung können Eltern Kindergeld in der Regel bis zum 25. Geburtstag ihres Kindes erhalten. Die Familienkasse ist die Stelle der Bundesagentur für Arbeit, die Kindergeld festsetzt und auszahlt. Sie benötigt Angaben zur Ausbildung und kann eine Bescheinigung der Schule oder des Ausbildungsbetriebs verlangen. Bei einer Ausbildungsplatzsuche kann Kindergeld ebenfalls möglich sein, wenn die Suche ernsthaft ist und sich belegen lässt. Nach einem bereits abgeschlossenen ersten Berufs- oder Studienabschluss gelten zusätzliche Regeln: Eine Erwerbstätigkeit des Kindes kann den Anspruch beeinflussen. Änderungen wie Ausbildungsende oder ein Wechsel sollten der Familienkasse gemeldet werden, damit sie den Anspruch neu prüfen kann.
Familienkasse vor einer Ausbildung in Deutschland
Während einer Ausbildung kann Kindergeld für ein Kind bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Die Familienkasse prüft, ob die Ausbildung ernsthaft betrieben wird und welche Angaben oder Nachweise dafür nötig sind.
Tipp
Behandle Kindergeld als möglichen Beitrag zur Finanzierung der Ausbildung, nicht als fest eingeplante Zahlung, bis die Familienkasse den Anspruch geprüft hat. Entscheidend sind der Ausbildungsstatus und, nach einem ersten Berufs- oder Studienabschluss, auch die Erwerbstätigkeit.

