Bei einer Teilzeitausbildung vereinbaren Auszubildende und Ausbildungsbetrieb eine kürzere tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit darf höchstens um 50 Prozent sinken; die Gesamtdauer verlängert sich entsprechend. Die Teilzeit muss mit dem Betrieb abgestimmt werden und passt deshalb nicht automatisch zu jedem Ausbildungsplatz oder Ablauf. Kindergeld kann während einer Berufsausbildung grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Eine Teilzeitregelung schließt den Anspruch nicht allein wegen der kürzeren Ausbildungszeit aus. Entscheidend ist, dass die Ausbildung tatsächlich stattfindet und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach einer abgeschlossenen ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium kann eine Erwerbstätigkeit den Anspruch beeinflussen; für eine Beschäftigung neben der weiteren Ausbildung gelten besondere Grenzen. Kläre den Einzelfall mit der Familienkasse, besonders wenn bereits ein Berufsabschluss vorliegt oder neben der Ausbildung gearbeitet wird.
Teilzeitausbildung vor einer Ausbildung in Deutschland
Eine Teilzeitausbildung kann die wöchentliche Belastung senken, verlängert aber meist die Ausbildungsdauer. Während einer anerkannten Berufsausbildung kann Kindergeld für ein Kind unter 25 Jahren grundsätzlich weitergezahlt werden. Nach einer bereits abgeschlossenen ersten Berufsausbildung gelten zusätzliche Grenzen für eine Erwerbstätigkeit.
Tipp
Prüfe vor der Zusage, ob der Betrieb die Teilzeit vertraglich mitträgt und die verlängerte Ausbildungsdauer zu deiner Planung passt. Kläre den Kindergeldanspruch besonders dann mit der Familienkasse, wenn du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast oder nebenher arbeiten willst.

