Kindergeld erhalten in der Regel die Eltern. Sie können es zur Unterstützung während der Ausbildung einsetzen; wenn sie keinen oder zu wenig Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen direkt an das volljährige Kind auszahlen. Ausbildungsvergütung und Kindergeld schließen sich nicht aus. Auch BAB kann neben Kindergeld bezogen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Agentur für Arbeit berechnet BAB anhand des Bedarfs und berücksichtigt dabei unter anderem eigenes Einkommen sowie gegebenenfalls Einkommen der Eltern oder des Partners. Wohngeld ist anders geregelt: Wer allein wohnt und dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG hat, ist meist ausgeschlossen, auch wenn keine Zahlung erfolgt. In gemischten Haushalten kann die Prüfung anders ausfallen. Für schulische Ausbildungen kommt je nach Schulart eher Schüler-BAföG infrage; BAB wird dafür in der Regel nicht gezahlt. Beantrage passende Leistungen frühzeitig, denn BAB und Wohngeld werden grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat berücksichtigt.
Kombinationen vor einer Ausbildung in Deutschland
Kindergeld kann während einer ersten Berufsausbildung meist bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt werden. Es lässt sich mit eigener Ausbildungsvergütung und – bei erfüllten Voraussetzungen – mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) verbinden. Wer zusätzlich Wohngeld beantragt, muss beachten, dass ein Anspruch auf BAB dem Grunde nach den Wohngeldbezug meist ausschließt.
Tipp
Plane Kindergeld als mögliche Unterstützung ein, aber rechne nicht damit, dass es automatisch bei dir ankommt oder alle Ausbildungskosten deckt. Kläre zuerst, welche Leistungen zu deiner Ausbildungsform passen und wer das Kindergeld tatsächlich erhält.

