Das Amt für Ausbildungsförderung zahlt die bewilligte Förderung in der Regel zu Monatsbeginn auf das angegebene Konto. Für den ersten Monat kann die Zahlung später eintreffen, wenn Unterlagen fehlen oder die Bearbeitung noch läuft. Reiche den Antrag deshalb möglichst vor Ausbildungsbeginn ein und beantworte Nachfragen rasch. Eine rückwirkende Zahlung für Monate vor dem Antragsmonat gibt es nicht. Die Höhe der monatlichen Zahlung ergibt sich aus dem bewilligten Bedarf abzüglich angerechneten Einkommens und Vermögens; Zuschläge und Wohnpauschale können den Betrag verändern. Prüfe den Bescheid auf Förderzeitraum, monatlichen Betrag und Kontodaten. Bleibt eine erwartete Zahlung aus, frage beim zuständigen Amt nach, ob noch Nachweise fehlen oder die Überweisung bereits angewiesen wurde.
Zahlung vor einer Ausbildung in Deutschland
Schüler-BAföG wird monatlich im Voraus gezahlt. Die erste Zahlung kann sich verzögern, wenn der Antrag spät oder unvollständig eingeht; der Anspruch beginnt frühestens im Antragsmonat. Plane deshalb Geld für den Ausbildungsstart ein, bis die Bewilligung und Auszahlung geklärt sind.
Tipp
Plane die ersten Ausbildungskosten so, dass eine verspätete erste BAföG-Zahlung nicht dazu führt, dass Miete, Fahrt oder Lernmittel unbezahlt bleiben. Entscheidend ist, den Antrag früh einzureichen und eine Übergangslösung nur für die Zeit bis zur tatsächlichen Auszahlung vorzusehen.

