Zum Grundbedarf können je nach Förderleistung insbesondere Kosten für Unterkunft, Verpflegung und persönliche Lebenshaltung gehören. Welche Beträge angesetzt werden, richtet sich nach der jeweiligen Leistung und deiner Situation. Bei der Berufsausbildungsbeihilfe prüft die Agentur für Arbeit unter anderem Ausbildungsart, Wohnsituation, Entfernung und Einkommen. Einkommen aus der Ausbildung sowie gegebenenfalls Einkommen der Eltern oder einer Partnerin oder eines Partners kann die Zahlung mindern. Für schulische Berufsausbildungen kommt Schüler-BAföG nur bei einer förderfähigen Schulart und erfüllten persönlichen und finanziellen Voraussetzungen infrage; eine betriebliche duale Ausbildung fällt in der Regel nicht darunter. Stelle den Antrag bei der zuständigen Stelle und reiche Einkommens- und Wohnnachweise ein. Der Antragsmonat kann entscheidend sein, weil Leistungen grundsätzlich nicht beliebig rückwirkend beginnen. Ein Anspruch auf Förderung bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte errechnete Bedarf ausgezahlt wird.
Grundbedarf vor einer Ausbildung in Deutschland
Der Grundbedarf zeigt, welche laufenden Lebenshaltungskosten bei einer Ausbildung in Deutschland für die Finanzierung zählen. Bei Berufsausbildungsbeihilfe und Schüler-BAföG werden Bedarfssätze mit anrechenbarem Einkommen und weiteren Voraussetzungen verrechnet; die tatsächliche Unterstützung deckt daher nicht automatisch alle Ausgaben.
Tipp
Plane mit der Förderung als möglichem Beitrag zu deinen Lebenshaltungskosten, nicht als sicherer Ersatz für das gesamte Einkommen. Entscheidend sind die passende Förderart, dein Wohnort während der Ausbildung und die Einkommensangaben, die in die Berechnung einfließen.

