BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Ob eine schulische Berufsausbildung gefördert wird, hängt unter anderem von der Schulart und den persönlichen Voraussetzungen ab. Eine betriebliche duale Ausbildung wird normalerweise nicht mit BAföG gefördert; dafür kann Berufsausbildungsbeihilfe infrage kommen. Das Amt für Ausbildungsförderung überweist bewilligte Beträge unbar und monatlich im Voraus. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Förderungsbetrag. Bei einem erstmaligen Antrag oder nach einer Ausbildungsunterbrechung sieht das Gesetz eine vorläufige Zahlung vor, wenn die Bearbeitung länger dauert: Werden die erforderlichen Feststellungen nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen oder die Zahlung nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet, sind für vier Monate Zahlungen von bis zu vier Fünfteln des voraussichtlichen Bedarfs vorgesehen. Diese Leistungen stehen unter Rückforderungsvorbehalt; die endgültige Höhe kann daher abweichen. Stelle den Antrag möglichst früh und reiche die verlangten Nachweise vollständig ein. Plane Miete und andere feste Ausgaben nicht mit einem Zahlungstermin, den das Amt nicht bestätigt hat. Prüfe den Bewilligungsbescheid und melde Änderungen, die den Förderungsbetrag beeinflussen können.
Monatliche Auszahlung vor einer Ausbildung in Deutschland
Schüler-BAföG wird monatlich im Voraus auf ein Konto überwiesen. Die erste Zahlung kann sich verzögern, wenn das Amt den Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet; bei einer erstmaligen Antragstellung gelten dafür besondere Vorschussregeln.
Tipp
Plane laufende Ausgaben nicht mit einer BAföG-Zahlung, solange der Bescheid und der Zahlungseingang noch ausstehen. Bei einer ersten Antragstellung kann eine gesetzliche vorläufige Zahlung greifen, sie ist aber begrenzt und kann zurückgefordert werden.

