Die Wohnpauschale ist ein pauschaler Bestandteil des BAföG-Bedarfs und keine Erstattung deiner tatsächlichen Miete. Deshalb kann sie von den Wohnkosten abweichen. Für eine schulische Berufsausbildung kommt BAföG nur bei förderfähigen Schularten und erfüllten persönlichen und finanziellen Voraussetzungen infrage. Die Berechnung berücksichtigt die geltenden Bedarfssätze und deine Wohnsituation; eigenes Einkommen und gegebenenfalls das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners können die Zahlung mindern. Eine betriebliche duale Ausbildung wird üblicherweise nicht mit BAföG finanziert. Dort kann für eine anerkannte Ausbildung stattdessen Berufsausbildungsbeihilfe infrage kommen. Wer BAföG dem Grunde nach erhalten kann, ist als alleinstehende Person grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen, auch wenn kein BAföG ausgezahlt wird. Bei einem gemischten Haushalt gelten besondere Prüfungen.
Wohnpauschale vor einer Ausbildung in Deutschland
Bei einer schulischen Berufsausbildung kann BAföG neben dem Grundbedarf auch einen Bedarf für Wohnkosten berücksichtigen. Ob und in welcher Höhe dieser Anteil gezahlt wird, hängt unter anderem von der Schulart und davon ab, ob du bei deinen Eltern wohnst.
Tipp
Plane deine Wohnkosten nicht mit einer angenommenen BAföG-Wohnpauschale, bevor geklärt ist, ob deine konkrete Schulart förderfähig ist und wie deine Wohnsituation in die Berechnung eingeht. Rechne zusätzlich damit, dass eigenes Einkommen oder Einkommen deiner Eltern beziehungsweise deines Partners die Zahlung mindern kann.

