BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Ob eine schulische Berufsausbildung gefördert werden kann, hängt von der Schulart und den persönlichen Voraussetzungen ab; eine betriebliche duale Ausbildung ist in der Regel kein BAföG-Fall. Der Kinderbetreuungszuschlag setzt voraus, dass du mit mindestens einem eigenen Kind unter 14 Jahren in einem Haushalt lebst. Sind beide Eltern dem Grunde nach förderberechtigt und wohnen zusammen, bestimmen sie, wer den Zuschlag erhält. Zusätzlich sieht das Gesetz Zuschläge für bestimmte Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vor. Ihre Höhe richtet sich nach dem Versicherungsstatus: Für bestimmte gesetzlich Versicherte sind es monatlich 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung; in anderen gesetzlichen Versicherungsfällen gelten abweichende Beträge. Diese Zuschläge erhöhen den angesetzten Bedarf und sind nicht automatisch eine Erstattung deiner tatsächlichen Kosten. Gib Kinder und Versicherungsstatus im BAföG-Antrag an und belege die Angaben mit den verlangten Nachweisen.
Zuschläge vor einer Ausbildung in Deutschland
Bei einer förderfähigen schulischen Berufsausbildung in Deutschland kann der BAföG-Bedarf durch Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder für eigene Kinder steigen. Für jedes eigene Kind unter 14 Jahren im gemeinsamen Haushalt beträgt der Kinderbetreuungszuschlag 160 Euro monatlich; für denselben Zeitraum erhält ihn nur ein Elternteil.
Tipp
Plane die Zuschläge erst ein, wenn geklärt ist, ob deine schulische Berufsausbildung und persönliche Situation überhaupt BAföG-förderfähig sind. Für die Höhe zählt besonders dein Versicherungsstatus; beim Kinderbetreuungszuschlag muss außerdem feststehen, welcher Elternteil ihn beantragt.

