Rückzahlung vor einer Ausbildung in Deutschland

Bei einer schulischen Ausbildung kann BAföG je nach Schulart und persönlichen Voraussetzungen als Zuschuss oder Darlehen gewährt werden. Nur ein Darlehen muss zurückgezahlt werden; für die Rückzahlung ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Eine betriebliche Ausbildung wird meist über die Berufsausbildungsbeihilfe gefördert und fällt nicht unter diese BAföG-Rückzahlungsregeln.

Tipp

Plane eine Rückzahlung nur ein, wenn dein Bescheid tatsächlich einen Darlehensanteil ausweist. Entscheidend sind die festgesetzte Summe und die Zahlungsbedingungen des Bundesverwaltungsamts; bei knappem Einkommen kann ein Antrag die laufende Belastung senken oder vorübergehend aussetzen.

Darlehensanteil

Eine schulische Berufsausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch BAföG gefördert werden. Ob ein Darlehensanteil zurückgezahlt werden muss, hängt von der geförderten Ausbildungsart ab; bei vielen schulischen Ausbildungen wird die Förderung als Zuschuss gewährt.

Maximalsumme

Für Schüler-BAföG bei einer schulischen Berufsausbildung gibt es normalerweise keine Rückzahlung und damit keine Maximalsumme, die später zurückzuzahlen wäre. Ob eine Förderung möglich ist, hängt von der Schulart und den persönlichen Voraussetzungen ab. Betriebliche Ausbildungen werden in der Regel über andere Hilfen wie die Berufsausbildungsbeihilfe gefördert.

Zinsfrei

Ein Bildungskredit ist kein üblicher Finanzierungsweg für eine duale Erstausbildung in Deutschland. Er richtet sich typischerweise an Menschen in einer späteren Ausbildungsphase oder in einem Studium und muss zurückgezahlt werden.