BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Ob eine schulische Ausbildung gefördert wird, hängt von der Schulart und den persönlichen Voraussetzungen ab. Das Amt für Ausbildungsförderung entscheidet über die Förderung und weist im Bescheid aus, ob ein Darlehensanteil zurückzuzahlen ist. Das Bundesverwaltungsamt verschickt später den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid mit der festgesetzten Schuld und den Zahlungsbedingungen. Bei geringem Einkommen kann eine Freistellung oder eine niedrigere Rate beantragt werden. Die genauen Bedingungen hängen vom Förderzeitraum und der persönlichen Situation ab.
Rückzahlung vor einer Ausbildung in Deutschland
Bei einer schulischen Ausbildung kann BAföG je nach Schulart und persönlichen Voraussetzungen als Zuschuss oder Darlehen gewährt werden. Nur ein Darlehen muss zurückgezahlt werden; für die Rückzahlung ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Eine betriebliche Ausbildung wird meist über die Berufsausbildungsbeihilfe gefördert und fällt nicht unter diese BAföG-Rückzahlungsregeln.
Tipp
Plane eine Rückzahlung nur ein, wenn dein Bescheid tatsächlich einen Darlehensanteil ausweist. Entscheidend sind die festgesetzte Summe und die Zahlungsbedingungen des Bundesverwaltungsamts; bei knappem Einkommen kann ein Antrag die laufende Belastung senken oder vorübergehend aussetzen.

