BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Für schulische Berufsausbildungen kommt sie nur bei bestimmten Schularten und erfüllten persönlichen sowie finanziellen Voraussetzungen infrage. Die Förderung für förderfähige schulische Ausbildungen wird in der Regel als Zuschuss geleistet und muss daher nicht wie ein Darlehen zurückgezahlt werden. Die Regeln für Studierende lassen sich nicht pauschal auf berufliche Schulen übertragen. Eine duale betriebliche Ausbildung wird üblicherweise nicht durch BAföG gefördert; dafür kann unter Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe infrage kommen. Entscheidend sind die konkrete Schulart, der eigene Ausbildungsweg und der Bewilligungsbescheid. Dieser weist aus, ob überhaupt ein rückzahlbarer Anteil besteht. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht allein deshalb, weil die Ausbildung schulisch ist.
Darlehensanteil vor einer Ausbildung in Deutschland
Eine schulische Berufsausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch BAföG gefördert werden. Ob ein Darlehensanteil zurückgezahlt werden muss, hängt von der geförderten Ausbildungsart ab; bei vielen schulischen Ausbildungen wird die Förderung als Zuschuss gewährt.
Tipp
Plane dein Budget erst, wenn du weißt, ob die konkrete schulische Ausbildung förderfähig ist und ob der Bescheid eine Rückzahlung vorsieht. Verlasse dich weder auf die Regeln für Studierende noch auf die Annahme, dass jede schulische Ausbildung BAföG erhält.

