Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, leistet Förderung grundsätzlich als Zuschuss. Bei einer schulischen Berufsausbildung müssen die besuchte Schule und die persönlichen Voraussetzungen förderfähig sein; nicht jede schulische Ausbildung erfüllt diese Bedingungen. Für die übliche schulische Förderung entsteht keine Darlehensschuld, deren Rückzahlung auf einen Höchstbetrag begrenzt werden müsste. Darlehen nach dem BAföG betreffen vor allem bestimmte Ausbildungen an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Ein Hochschulstudium gehört nicht zur beruflichen Erstausbildung in diesem Themenbereich. Bei einer betrieblichen Ausbildung kommt eher Berufsausbildungsbeihilfe infrage; sie ist keine BAföG-Rückzahlung. Prüfe deshalb im Bescheid, ob die Leistung als Zuschuss oder Darlehen bewilligt wurde, und kläre die Förderart mit dem zuständigen Amt, bevor du mit einer Rückzahlung rechnest.
Maximalsumme vor einer Ausbildung in Deutschland
Für Schüler-BAföG bei einer schulischen Berufsausbildung gibt es normalerweise keine Rückzahlung und damit keine Maximalsumme, die später zurückzuzahlen wäre. Ob eine Förderung möglich ist, hängt von der Schulart und den persönlichen Voraussetzungen ab. Betriebliche Ausbildungen werden in der Regel über andere Hilfen wie die Berufsausbildungsbeihilfe gefördert.
Tipp
Plane eine Rückzahlung nur ein, wenn dein Bescheid tatsächlich ein Darlehen ausweist. Bei einer schulischen Berufsausbildung ist vor allem zu klären, ob die konkrete Schulart überhaupt förderfähig ist; eine betriebliche Ausbildung folgt einem anderen Förderweg.

