Bei einer Teilzeitausbildung können Betrieb und Auszubildende die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit einvernehmlich um höchstens 50 Prozent verkürzen. Die Gesamtdauer verlängert sich entsprechend; die zuständige Stelle muss die Vereinbarung prüfen. Bei einer Behinderung oder nach einer Reha können besondere Ausbildungsformen und Förderungen infrage kommen. Zuständig sind je nach Situation etwa die Agentur für Arbeit, ein Rehabilitationsträger oder eine Kammer. Wer alleinerziehend ist, sollte vor Beginn klären, wie Arbeitszeit, Berufsschule, Betreuung und mögliche Leistungen wie Berufsausbildungsbeihilfe zusammenpassen. Bei einem Betriebswechsel muss der bisherige Vertrag beendet und ein neuer Ausbildungsplatz gefunden werden; außerhalb der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb nur aus wichtigem Grund kündigen. Auszubildende können mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen wollen. Eine Umschulung dient meist einer beruflichen Neuorientierung und ist nicht automatisch eine Erstausbildung. Auch der sogenannte zweite Bildungsweg kann unterschiedliche Angebote meinen; entscheidend ist, ob der konkrete Weg zu einer ersten beruflichen Qualifikation führt. Die Finanzierung hängt unter anderem davon ab, ob die Ausbildung betrieblich oder schulisch organisiert ist: Berufsausbildungsbeihilfe kommt für anerkannte betriebliche und außerbetriebliche Erstausbildungen infrage, schulische Ausbildungen werden in der Regel nicht damit gefördert.
Besonderheiten vor einer Ausbildung in Deutschland
Besondere Lebenslagen können den Zugang, die Dauer oder Finanzierung einer Berufsausbildung in Deutschland verändern. Für Teilzeitausbildung, Behinderung, Alleinerziehende oder einen Wechsel des Betriebs gelten unterschiedliche Regeln und Hilfen. Eine Umschulung oder ein zweiter Bildungsweg führt dagegen nicht automatisch zu einer erstmaligen Berufsausbildung.
Tipp
Kläre zuerst, welche konkrete Ausbildungsform zu deiner Lebenslage passt und welche Stelle über Zugang oder Förderung entscheidet. Plane Änderungen an Arbeitszeit oder Betrieb früh mit der Ausbildungsstelle, damit Vertrag, Finanzierung und Betreuung zusammenpassen.

