Die Agentur für Arbeit kann eine Ausbildung im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen. Dazu kann eine betriebliche Ausbildung gehören, bei der Lernbedingungen oder Abläufe angepasst werden. Wenn ein direkter Einstieg in einen Betrieb nicht möglich ist, kann eine außerbetriebliche Ausbildung bei einem Bildungsanbieter infrage kommen. Sie verbindet praktische Ausbildungsphasen mit Unterstützung durch den Anbieter; ein Wechsel in einen Betrieb kann im Verlauf möglich sein. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine eigene finanzielle Leistung. Bei einer Behinderung prüft die Agentur für Arbeit den individuellen Förderbedarf gesondert; aus der Behinderung allein folgt kein automatischer Anspruch auf eine bestimmte Leistung oder deren volle Höhe. Auch schulische Ausbildungen werden in der Regel nicht mit BAB gefördert; je nach Schulart kann stattdessen Schüler-BAföG infrage kommen. Vereinbare möglichst vor Ausbildungsbeginn eine Beratung bei der Agentur für Arbeit. Dort lässt sich klären, welcher Ausbildungsweg passt, welche Unterstützung beantragt werden kann und welche Unterlagen dafür nötig sind.
Behinderung vor einer Ausbildung in Deutschland
Bei einer Behinderung kann die Agentur für Arbeit besondere Unterstützung für eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung prüfen. Welche Hilfe passt, richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den Voraussetzungen der jeweiligen Förderung.
Tipp
Kläre früh, welche Unterstützung du für den Ausbildungsalltag brauchst und welcher Weg dazu passt. Eine Beratung vor dem Ausbildungsbeginn kann helfen, betriebliche Anpassungen oder eine außerbetriebliche Ausbildung rechtzeitig zu planen.

