Teilzeitausbildung folgt denselben Ausbildungsinhalten und führt zum gleichen Berufsabschluss wie eine Ausbildung in Vollzeit. Die Verkürzung der Arbeitszeit muss im Ausbildungsvertrag oder durch eine spätere Vereinbarung festgehalten werden. Betrieb und Auszubildende stimmen ab, wie die verkürzte Zeit auf die Wochentage verteilt wird. Die zuständige Stelle, etwa die Kammer, trägt den Vertrag ein und kann zur geplanten Dauer beraten. Eine Teilzeitvereinbarung kann helfen, Ausbildung mit Sorgearbeit, gesundheitlichen Einschränkungen oder anderen Verpflichtungen zu verbinden. Die Ausbildungsvergütung wird in der Regel an die verkürzte Ausbildungszeit angepasst. Bei einer betrieblichen Ausbildung kann Berufsausbildungsbeihilfe infrage kommen; die Förderung hängt unter anderem von Einkommen, Wohnsituation und Entfernung ab. Schulische Ausbildungen folgen eigenen Regeln und werden meist nicht durch diese Beihilfe gefördert.
Teilzeitausbildung vor einer Ausbildung in Deutschland
Eine betriebliche Ausbildung kann in Deutschland in Teilzeit vereinbart werden. Dabei wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um höchstens 50 Prozent verkürzt; die Gesamtdauer verlängert sich entsprechend. Betrieb und Auszubildende stimmen die Regelung gemeinsam ab.
Tipp
Eine Teilzeitausbildung kann passen, wenn eine volle Ausbildungswoche mit Sorgearbeit, Gesundheit oder anderen festen Verpflichtungen schwer vereinbar ist. Kläre vor der Zusage, ob der Betrieb die verkürzte Zeit mitträgt und ob die geringere Vergütung zu deinem Budget passt.

