Eine Umschulung richtet sich an Menschen, die einen anderen Beruf erlernen wollen, etwa weil sie ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sie gehört in Deutschland grundsätzlich zur beruflichen Weiterbildung und ist von der erstmaligen Berufsausbildung abzugrenzen. Je nach Beruf und Anbieter findet sie überwiegend in einem Betrieb oder bei einem Bildungsträger mit betrieblichen Praxisphasen statt. Eine Umschulung kann auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten; Dauer, Ablauf und Prüfung richten sich nach Beruf und zuständiger Stelle. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kommt insbesondere infrage, wenn sie für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die zuständige Stelle prüft den Einzelfall und muss eine Förderung vor Beginn bewilligen; eine Zusage folgt nicht automatisch aus dem Wunsch nach einem Berufswechsel. Bei einer erstmaligen Berufsausbildung gelten andere Wege und Förderregeln. Eine Umschulung ist daher nicht mit einer geförderten außerbetrieblichen Ausbildung für den erstmaligen Berufseinstieg gleichzusetzen.
Umschulung vor einer Ausbildung in Deutschland
Eine Umschulung führt zu einem anderen Beruf und ist meist eine berufliche Neuqualifizierung, nicht die erstmalige Ausbildung für einen Beruf. Sie kann betrieblich oder bei einem Bildungsträger stattfinden und wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert.
Tipp
Prüfe zuerst, ob du tatsächlich einen anderen Beruf anstrebst und warum der Wechsel für deine berufliche Eingliederung nötig ist. Kläre eine mögliche Förderung mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, bevor du dich verbindlich anmeldest oder beginnst.

