Während der Probezeit können beide Seiten den Ausbildungsvertrag ohne Kündigungsfrist beenden. Danach darf der Betrieb nur aus wichtigem Grund kündigen; Auszubildende können mit vier Wochen Frist kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen wollen. Soll derselbe Beruf in einem anderen Betrieb weitergehen, sollte der Wechsel deshalb mit dem neuen Betrieb und der zuständigen Stelle abgestimmt werden, bevor der bisherige Vertrag endet. Die zuständige Stelle, etwa die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, kann den Wechsel und die Eintragung des neuen Vertrags klären. Ausbildungszeiten und bereits erworbene Kenntnisse können für die Fortsetzung relevant sein; die konkrete Anrechnung sollte der neue Betrieb mit der zuständigen Stelle prüfen. Bei einer geförderten außerbetrieblichen Ausbildung gelten zusätzlich die Vereinbarungen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Kläre dort vor einem Wechsel, ob der neue Ausbildungsplatz in die Förderung passt und welche Schritte erforderlich sind. Ein Wechsel kann außerdem BAB-Zahlungen beeinflussen: Melde Änderungen der Ausbildungsstelle und des Ausbildungsbeginns der Agentur für Arbeit, damit sie den Anspruch und die Berechnung prüfen kann.
Wechsel Ausbildungsbetrieb vor einer Ausbildung in Deutschland
Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs kann eine betriebliche Ausbildung fortsetzen, wenn ein neuer Betrieb den Ausbildungsplatz übernimmt. In Deutschland hängt das Vorgehen davon ab, ob der bisherige Vertrag noch in der Probezeit läuft und ob derselbe Beruf weitergeführt wird.
Tipp
Ein Betriebswechsel ist am sichersten, wenn der neue Ausbildungsplatz und die Fortsetzung im selben Beruf geklärt sind, bevor der bisherige Vertrag endet. Bei einer geförderten Ausbildung kann ein Wechsel außerdem die Förderung und die Berufsausbildungsbeihilfe beeinflussen.

