Der zweite Bildungsweg kann über eine Abendschule, ein Kolleg oder einen Fernlehrgang zu einem Schulabschluss führen. Welche Angebote und Aufnahmebedingungen gelten, hängt vom Bundesland und der Schule ab. Ein nachgeholter Abschluss kann Bewerbungen stärken oder eine konkrete Zugangsvoraussetzung erfüllen, garantiert aber keinen Ausbildungsplatz. Prüfe deshalb zuerst die Anforderungen für den gewünschten Beruf und kläre, ob ein Abschluss tatsächlich fehlt. Bei einer schulischen Berufsausbildung können andere Voraussetzungen gelten als bei einer betrieblichen Ausbildung. Wer während der Vorbereitung finanzielle Hilfe braucht, sollte mit der Agentur für Arbeit klären, welche Förderung für das konkrete Angebot infrage kommt; Leistungen für eine Berufsausbildung gelten nicht automatisch auch für den nachgeholten Schulabschluss.
Zweiter Bildungsweg vor einer Ausbildung in Deutschland
Wer vor einer Berufsausbildung einen Schulabschluss nachholt, kann dadurch Zugang zu Ausbildungsberufen eröffnen, in denen Betriebe oder Schulen diesen Abschluss voraussetzen. Für eine betriebliche Ausbildung ist in Deutschland gesetzlich kein allgemeiner Schulabschluss vorgeschrieben; die Auswahlkriterien legt meist der Betrieb fest.
Tipp
Ein Schulabschluss lohnt sich als Vorbereitung, wenn er für den gewünschten Beruf oder die konkrete Schule tatsächlich verlangt wird oder deine Bewerbung stärkt. Kläre zuerst diese Voraussetzung und die Finanzierung, damit du keine Zeit in einen Abschluss investierst, der für deinen Ausbildungsweg nicht nötig ist.

