Die Lohnsteuer wird über die monatliche Lohnabrechnung berechnet. Das Unternehmen nutzt dafür die elektronischen Steuerdaten des Auszubildenden. Dazu gehören Steuer-Identifikationsnummer, Steuerklasse, mögliche Freibeträge und Angaben zur Kirchensteuer. Bei vielen Auszubildenden bleibt der Lohnsteuerabzug niedrig oder bei null, weil die Vergütung unter relevanten Freibeträgen liegt. Steigt die Vergütung oder kommt ein Nebenjob dazu, kann ein Abzug entstehen. Die Lohnsteuerklasse beeinflusst, wie die monatliche Berechnung ausfällt. Kirchensteuer hängt von der Religionszugehörigkeit und vom Bundesland ab. Der Solidaritätszuschlag fällt nur noch in bestimmten Fällen an und ist bei niedriger Ausbildungsvergütung meist kein Thema. Auf der Abrechnung sollten Brutto, Lohnsteuer, mögliche Nebenabgaben und Netto nachvollziehbar sein. Eine Steuererklärung kann später klären, ob zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde.
Lohnsteuer bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland
Lohnsteuer ist die Steuer, die das Unternehmen direkt vom Arbeitslohn einbehalten kann. Bei einer Ausbildungsvergütung fällt sie nur an, wenn Vergütung, Steuerklasse, Freibeträge und weitere Steuerdaten dazu führen. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag können nur relevant werden, wenn dafür die Voraussetzungen vorliegen.

