Die Lohnsteuer wird aus der Brutto-Ausbildungsvergütung und den Steuerdaten berechnet. Das Unternehmen ruft dafür elektronische Daten ab, zum Beispiel Steuerklasse, Religionsmerkmal und mögliche Freibeträge. Auch die Steuer-Identifikationsnummer wird dafür benötigt. Die Abrechnung zeigt, ob Lohnsteuer abgezogen wurde und wie hoch der Betrag ist. Wenn keine Lohnsteuer anfällt, kann auf der Abrechnung null stehen. Nebenjobs, höhere Vergütung oder geänderte Steuerdaten können die Berechnung verändern. Kirchensteuer kann dazukommen, wenn eine Kirchensteuerpflicht besteht und Lohnsteuer anfällt. Der Solidaritätszuschlag ist bei niedriger Vergütung meist nicht relevant. Der Nettobetrag entsteht erst nach allen Abzügen, also nach Sozialversicherung und möglichen Steuern. Für die Kontrolle sollten Brutto, Steuerklasse, Freibeträge, Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Netto zusammen geprüft werden.
Berechnung der Lohnsteuer bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland
Die Berechnung der Lohnsteuer nutzt Bruttovergütung, Steuerklasse, Freibeträge und elektronische Steuerdaten. Das Unternehmen berechnet den möglichen Abzug über die Lohnabrechnung. Bei niedriger Ausbildungsvergütung bleibt die Lohnsteuer oft bei null.

