Abgaben bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland

Abgaben sind Beträge, die von der Brutto-Ausbildungsvergütung abgezogen werden können. Dazu gehören vor allem Beiträge zur Sozialversicherung. Steuern fallen nur an, wenn die Vergütung und die persönlichen Steuerdaten dazu führen.

Sozialversicherung

Sozialversicherung schützt Auszubildende bei Krankheit, Pflegebedarf, Alter, Arbeitslosigkeit und Unfällen. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung können von der Brutto-Ausbildungsvergütung abgezogen werden. Die Unfallversicherung schützt bei Arbeit und Berufsschule, erscheint aber meist nicht als normaler Abzug auf der Abrechnung.

KrankenversicherungRentenversicherungArbeitslosenversicherungPflegeversicherungUnfallversicherung

Steuern

Steuern können bei der Ausbildungsvergütung anfallen, wenn der steuerpflichtige Betrag hoch genug ist. Ob Lohnsteuer abgezogen wird, hängt von Vergütung, Steuerklasse, Freibeträgen und persönlichen Steuerdaten ab. Eine Steuererklärung kann sich lohnen, wenn Kosten für Ausbildung, Arbeitsweg oder Nebenjob eine Rolle spielen.

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