Die Sozialversicherung ist ein Teil der Absicherung während der Ausbildung. Bei einer dualen Ausbildung meldet das Unternehmen Auszubildende meist zur Sozialversicherung an. Auf der Lohnabrechnung stehen dann Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge verringern den Nettobetrag, der auf dem Konto ankommt. Die Krankenversicherung hilft bei medizinischer Versorgung. Die Pflegeversicherung unterstützt bei Pflegebedarf. Die Rentenversicherung sammelt Zeiten und Beiträge für später. Die Arbeitslosenversicherung kann bei Arbeitslosigkeit nach bestimmten Regeln relevant werden. Die Unfallversicherung schützt bei Arbeitsunfällen und auf Wegen, die mit Arbeit oder Berufsschule zusammenhängen. Für Auszubildende zählen Krankenkasse, Anmeldung, Abrechnung, Sozialversicherungsnummer und der Unterschied zwischen Brutto und Netto.
Sozialversicherung bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland
Sozialversicherung schützt Auszubildende bei Krankheit, Pflegebedarf, Alter, Arbeitslosigkeit und Unfällen. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung können von der Brutto-Ausbildungsvergütung abgezogen werden. Die Unfallversicherung schützt bei Arbeit und Berufsschule, erscheint aber meist nicht als normaler Abzug auf der Abrechnung.

