Sozialversicherung bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland

Sozialversicherung schützt Auszubildende bei Krankheit, Pflegebedarf, Alter, Arbeitslosigkeit und Unfällen. Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung können von der Brutto-Ausbildungsvergütung abgezogen werden. Die Unfallversicherung schützt bei Arbeit und Berufsschule, erscheint aber meist nicht als normaler Abzug auf der Abrechnung.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung schützt Auszubildende bei Krankheit und medizinischer Behandlung. Bei einer vergüteten Ausbildung meldet das Unternehmen Auszubildende meist bei einer Krankenkasse an. Der Beitrag kann von der Brutto-Ausbildungsvergütung abgezogen werden und verringert den Nettobetrag.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung sammelt während der Ausbildung Beiträge und Zeiten für die spätere Altersrente. Bei einer vergüteten Ausbildung werden Beiträge meist direkt über die Lohnabrechnung abgeführt. Der Abzug verringert den Nettobetrag, der auf dem Konto ankommt.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung gehört zur Sozialversicherung und kann nach Beschäftigungszeiten bei Arbeitslosigkeit relevant werden. Bei einer vergüteten Ausbildung werden Beiträge meist über die Lohnabrechnung abgeführt. Der Beitrag verringert den Nettobetrag der Ausbildungsvergütung.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gehört zur Sozialversicherung und unterstützt bei Pflegebedarf. Bei einer vergüteten Ausbildung wird der Beitrag meist über die Lohnabrechnung abgeführt. Der Abzug verringert den Nettobetrag der Ausbildungsvergütung.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung schützt Auszubildende bei Arbeitsunfällen und auf bestimmten Wegen zur Arbeit oder Berufsschule. Sie gehört zur sozialen Absicherung während der Ausbildung. Beiträge erscheinen meist nicht als normaler Abzug von der Ausbildungsvergütung, weil die Absicherung anders organisiert ist.