Die Rentenversicherung gehört zur Sozialversicherung. Sie ist für spätere Rentenansprüche und bestimmte Leistungen bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit relevant. Bei einer vergüteten dualen Ausbildung meldet das Unternehmen Auszubildende meist zur Rentenversicherung an. Der Beitrag wird zusammen mit anderen Sozialversicherungsbeiträgen aus der Brutto-Ausbildungsvergütung berechnet. Auf der Abrechnung steht, welcher Betrag für die Rentenversicherung abgezogen wurde. Das Unternehmen führt die Beiträge an die zuständige Stelle ab. Die Ausbildungszeit kann später als Versicherungszeit zählen. Dafür sind korrekte persönliche Daten und die Sozialversicherungsnummer nötig. Wenn die Nummer noch fehlt, wird sie meist beim Start der Beschäftigung vergeben oder angefordert. Auszubildende sollten Abrechnungen aufbewahren, weil sie Brutto, Abzüge und gemeldete Zeiten nachvollziehbar machen.
Rentenversicherung bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland
Die Rentenversicherung sammelt während der Ausbildung Beiträge und Zeiten für die spätere Altersrente. Bei einer vergüteten Ausbildung werden Beiträge meist direkt über die Lohnabrechnung abgeführt. Der Abzug verringert den Nettobetrag, der auf dem Konto ankommt.

