Die Krankenversicherung gehört zur Sozialversicherung. Sie übernimmt je nach Versicherung und Fall Kosten für Arztbesuche, Krankenhaus, Medikamente und weitere medizinische Leistungen. Auszubildende in einer vergüteten dualen Ausbildung sind meist selbst krankenversichert und nicht mehr über die Familie mitversichert. Das Unternehmen braucht dafür Angaben zur Krankenkasse und meldet den Ausbildungsbeginn. Der Beitrag steht auf der monatlichen Abrechnung und wird zusammen mit anderen Sozialversicherungsbeiträgen vom Bruttobetrag abgezogen. Die Höhe hängt von der Krankenkasse, Beitragssätzen und Vergütung ab. Die Krankenkasse stellt eine Versichertenkarte aus und kann Mitgliedsbescheinigungen bereitstellen. Bei Krankheit gelten zusätzlich betriebliche Regeln zu Krankmeldung und Nachweisen. Wer vor Ausbildungsbeginn noch keine eigene Krankenkasse gewählt hat, sollte rechtzeitig klären, welche Kasse genutzt wird und welche Daten das Unternehmen braucht.
Krankenversicherung bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland
Die Krankenversicherung schützt Auszubildende bei Krankheit und medizinischer Behandlung. Bei einer vergüteten Ausbildung meldet das Unternehmen Auszubildende meist bei einer Krankenkasse an. Der Beitrag kann von der Brutto-Ausbildungsvergütung abgezogen werden und verringert den Nettobetrag.

