Bei der Auszahlung zählt nicht nur die vereinbarte Höhe, sondern auch der Zeitpunkt und der Betrag nach Abzügen. Das Unternehmen zahlt die Ausbildungsvergütung meist regelmäßig pro Monat. Der Vertrag oder die Abrechnung zeigt, welcher Bruttobetrag für das jeweilige Ausbildungsjahr gilt. Auf dem Konto kommt der Nettobetrag an, also der Betrag nach möglichen Abzügen. Zu den Abzügen gehören oft Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Lohnsteuer fällt nur an, wenn die Vergütung hoch genug ist. Die Fälligkeit beschreibt, wann das Geld spätestens gezahlt werden soll. Wenn die Zahlung ausbleibt oder deutlich falsch wirkt, sollten Auszubildende zuerst Vertrag, Abrechnung und Bankeingang prüfen. Danach können Unternehmen, Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung oder zuständige Stelle helfen. Für die eigene Planung sind regelmäßiger Zahlungstermin, Nettohöhe, Fahrtkosten, Lernmittel und Miete entscheidend.
Auszahlung der Ausbildungsvergütung in Deutschland
Die Ausbildungsvergütung wird meist monatlich auf ein Bankkonto ausgezahlt. Der Auszahlungszeitpunkt sollte im Vertrag, in betrieblichen Regeln oder auf der Abrechnung nachvollziehbar sein. Vom Bruttobetrag können Abzüge für Sozialversicherung und je nach Höhe Steuern abgehen.

