Bei der Ausbildungsvergütung unterscheidet man Brutto und Netto. Brutto ist der vereinbarte Betrag im Vertrag oder auf der Abrechnung vor Abzügen. Netto ist der Betrag, den das Unternehmen nach Abzügen überweist. Zu den typischen Abzügen gehören Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge finanzieren soziale Absicherung und werden auf der Abrechnung ausgewiesen. Lohnsteuer kann dazukommen, wenn die Vergütung eine bestimmte Höhe erreicht. Ob Steuer anfällt, hängt unter anderem von Steuerklasse, Freibeträgen und Höhe der Vergütung ab. Weitere Abzüge sollten auf der Abrechnung nachvollziehbar sein. Wenn ein Abzug unklar wirkt, helfen Vertrag, Abrechnung und eine Nachfrage beim Unternehmen oder bei der zuständigen Stelle. Für die Finanzplanung zählt der Nettobetrag zusammen mit festen Kosten wie Fahrkarte, Miete, Essen und Lernmitteln.
Abzüge bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland
Abzüge verringern den Betrag, der von der Ausbildungsvergütung auf dem Konto ankommt. Vom Bruttobetrag können Sozialversicherungsbeiträge abgehen. Lohnsteuer fällt nur an, wenn die Vergütung hoch genug ist.

