Kirchensteuer bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland

Kirchensteuer kann zusätzlich zur Lohnsteuer anfallen, wenn eine Kirchensteuerpflicht besteht. Sie wird nur relevant, wenn überhaupt Lohnsteuer berechnet wird. Ob sie abgezogen wird, hängt von Religionszugehörigkeit, Bundesland, Steuerdaten und Höhe der Vergütung ab.