Kirchensteuer ist eine Steuer für bestimmte Religionsgemeinschaften. Das Unternehmen prüft sie nicht selbst, sondern nutzt die elektronischen Steuerdaten für die Lohnabrechnung. Dort ist gespeichert, ob eine Kirchensteuerpflicht vorliegt. Bei vielen Auszubildenden entsteht keine Kirchensteuer, weil keine Lohnsteuer anfällt. Wenn Lohnsteuer berechnet wird und eine Kirchensteuerpflicht besteht, kann zusätzlich Kirchensteuer abgezogen werden. Die Höhe richtet sich nach dem Bundesland und nach der berechneten Lohnsteuer. Auf der Abrechnung sollte der Abzug getrennt erkennbar sein. Falsche oder unerwartete Angaben können mit den gespeicherten Steuerdaten zusammenhängen. Bei Unklarheit helfen Abrechnung, Steuer-Identifikationsnummer, Finanzamt oder Online-Verfahren der Steuerverwaltung. Für die Kontrolle zählen Religionsmerkmal, Bundesland, Lohnsteuerabzug, Kirchensteuerabzug und Nettozahlung.
Kirchensteuer bei der Ausbildungsvergütung in Deutschland
Kirchensteuer kann zusätzlich zur Lohnsteuer anfallen, wenn eine Kirchensteuerpflicht besteht. Sie wird nur relevant, wenn überhaupt Lohnsteuer berechnet wird. Ob sie abgezogen wird, hängt von Religionszugehörigkeit, Bundesland, Steuerdaten und Höhe der Vergütung ab.

