BAföG fördert schulische Berufsausbildungen nur an bestimmten Schularten und abhängig von persönlichen und finanziellen Voraussetzungen. Die zuständige Stelle prüft unter anderem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners. Eine duale betriebliche Ausbildung wird regelmäßig nicht mit BAföG gefördert; dafür kann Berufsausbildungsbeihilfe infrage kommen. Reiche den Antrag möglichst vor Beginn der Ausbildung ein, denn rückwirkend für frühere Monate wird BAföG nicht gezahlt. Fehlende Nachweise können meist nachgereicht werden, aber die Bearbeitung kann sich dadurch verlängern. Prüfe deshalb die zuständige Stelle und deren aktuelle Unterlagenliste für deinen Ausbildungsort und deine Schulart.
Antragstellung vor einer Ausbildung in Deutschland
Für eine schulische Berufsausbildung kann BAföG helfen, wenn die Schulart und die persönlichen sowie finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag geht an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung; die Förderung beginnt frühestens im Antragsmonat.
Tipp
Kläre zuerst, ob deine konkrete Schulart überhaupt BAföG-förderfähig ist; davon hängt ab, ob ein Antrag Zeit spart oder ins Leere läuft. Reiche ihn spätestens im gewünschten Fördermonat ein, denn eine spätere Antragstellung kostet rückwirkende Förderung.

