Für eine schulische Berufsausbildung kann BAföG infrage kommen, wenn die besuchte Schulart förderfähig ist und die persönlichen sowie finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag geht an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Welche Nachweise nötig sind, richtet sich nach Schulart und Einzelfall; dazu können Angaben zu Einkommen und Vermögen sowie bei bestimmten Anträgen Einkommensnachweise der Eltern gehören. Eine duale Ausbildung im Betrieb ist normalerweise kein BAföG-Fall. Dafür kann Berufsausbildungsbeihilfe der Bundesagentur für Arbeit infrage kommen. Wer mehrere Ausbildungswege erwägt, sollte zuerst klären, ob der konkrete Schulgang förderfähig ist und welche Stelle den Antrag bearbeitet.
Ablauf vor einer Ausbildung in Deutschland
Bei einer schulischen Berufsausbildung hängt der Antrag auf BAföG von der Schulart und den persönlichen Voraussetzungen ab. Eine duale betriebliche Ausbildung wird in der Regel über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) statt BAföG gefördert.
Tipp
Kläre zuerst, ob deine konkrete schulische Ausbildung überhaupt BAföG-förderfähig ist; die Bezeichnung der Schule allein reicht dafür nicht. Bei einer betrieblichen dualen Ausbildung ist meist die Berufsausbildungsbeihilfe der passendere Weg, und ein Antrag bei der falschen Stelle kann Zeit kosten.

