Die Agentur für Arbeit berechnet die BAB anhand des festgelegten Bedarfs und zieht eigenes Einkommen sowie gegebenenfalls Einkommen der Eltern oder des Partners ab. Eine auswärtige Unterkunft, die Entfernung zum Elternhaus, das Alter und die familiäre Situation können für die Berechnung eine Rolle spielen. Auch bei einer außerbetrieblichen Ausbildung kann BAB infrage kommen, wenn sie als Erstausbildung gefördert wird. Für eine schulische Ausbildung gibt es in der Regel keine BAB; je nach Schulart kann stattdessen Schüler-BAföG passen. Wer wegen einer Behinderung besondere Unterstützung benötigt, sollte die dafür geltenden Fördermöglichkeiten gesondert prüfen. Die Förderung beginnt grundsätzlich frühestens im Antragsmonat. Deshalb sollte der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, bevor laufende Kosten länger aus eigenen Mitteln bezahlt werden müssen. Die konkrete Höhe ergibt sich erst aus der individuellen Berechnung.
Grundlagen vor einer Ausbildung in Deutschland
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung, wenn die eigenen Mittel für den Lebensunterhalt nicht reichen. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt unter anderem von der Ausbildungsform, dem Wohnort und anrechenbarem Einkommen ab.
Tipp
Plane die BAB früh ein, wenn du eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung beginnst und deine Mittel knapp sind: Der Antragsmonat kann beeinflussen, ab wann Förderung möglich ist. Kläre zuerst, ob deine Ausbildungsform grundsätzlich passt; bei einer schulischen Ausbildung prüfe stattdessen Schüler-BAföG.

