BAB ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für bestimmte betriebliche und außerbetriebliche Erstausbildungen. Die Förderung hängt unter anderem davon ab, ob die Ausbildung anerkannt ist, ob auswärtiges Wohnen erforderlich ist und wie hoch das anrechenbare Einkommen ist. Die Agentur für Arbeit berechnet den Bedarf und zieht eigenes Einkommen sowie gegebenenfalls Einkommen der Eltern oder des Partners ab. Ein Anspruch auf den vollen Bedarf entsteht deshalb nicht automatisch. Für schulische Ausbildungen kommt BAB in der Regel nicht infrage; je nach Schulart kann Schüler-BAföG die passende Förderung sein. BAB wird ab dem Antragsmonat berücksichtigt. Wer Unterstützung für Bewerbungskosten, Fahrten oder einen Umzug benötigt, sollte mögliche Hilfen vor Entstehung der Kosten mit der Agentur für Arbeit klären.
Definition vor einer Ausbildung in Deutschland
Die Ausbildungsförderung unterstützt bestimmte Wege in eine erste Berufsausbildung. Für eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) infrage kommen; für schulische Ausbildungen gelten andere Förderregeln.
Tipp
Kläre zuerst, ob du eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung oder eine schulische Ausbildung beginnst, denn davon hängt der passende Förderweg ab. Stelle einen möglichen BAB-Antrag früh: Eine verspätete Antragstellung kann Förderung für frühere Monate kosten.

