BAB kann für eine anerkannte betriebliche oder außerbetriebliche Erstausbildung infrage kommen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft den individuellen Bedarf und berücksichtigt dabei eigenes Einkommen sowie gegebenenfalls das Einkommen der Eltern oder der Partnerin beziehungsweise des Partners. Ob auswärtiges Wohnen, die Entfernung zum Ausbildungsort, das Alter oder die familiäre Situation eine Rolle spielen, hängt vom Einzelfall ab. Eine schulische Ausbildung ist in der Regel kein BAB-Fall; je nach Schulart kann Schüler-BAföG infrage kommen. Der Antrag wird bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Der Antragsmonat zählt für den Förderbeginn, deshalb sollte der Antrag frühzeitig und möglichst vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Bei einer Behinderung gelten möglicherweise besondere Förderregeln.
Anspruchsberechtigung vor einer Ausbildung in Deutschland
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung. Ob eine Förderung infrage kommt, hängt unter anderem von der Ausbildungsform, der persönlichen Situation und dem Einkommen ab. Für eine schulische Ausbildung ist meist Schüler-BAföG statt BAB zu prüfen.
Tipp
Kläre zuerst, ob deine Ausbildung betrieblich oder schulisch organisiert ist: Davon hängt ab, welche Förderung überhaupt infrage kommt. Reiche einen möglichen BAB-Antrag früh ein, weil der Förderbeginn an den Antragsmonat gebunden ist.

