BAB kann eine betriebliche oder außerbetriebliche Erstausbildung fördern, wenn die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind. Für eine schulische Ausbildung kommt BAB in der Regel nicht infrage; je nach Schulart kann stattdessen Schüler-BAföG möglich sein. Die Förderung ist keine pauschale Vollfinanzierung: Die Bundesagentur für Arbeit berechnet den Bedarf und zieht anrechenbares eigenes Einkommen sowie gegebenenfalls Einkommen der Eltern oder der Partnerin beziehungsweise des Partners ab. Ob auswärtiges Wohnen, die Entfernung zum Ausbildungsort, das Alter und die Familienlage berücksichtigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Menschen mit Behinderung können besonderen Förderregeln unterliegen. Der Antrag sollte im Monat gestellt werden, ab dem die Förderung benötigt wird, denn eine rückwirkende Zahlung für frühere Monate ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Prüfung der Finanzsituation, der Ausbildungssituation und der persönlichen Umstände bestimmt gemeinsam, ob und in welcher Höhe BAB gezahlt wird.
Voraussetzungen vor einer Ausbildung in Deutschland
Für eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zählen die Art der Ausbildung, die persönliche Situation und der finanzielle Bedarf. Die Bundesagentur für Arbeit prüft unter anderem eigenes Einkommen sowie gegebenenfalls das Einkommen der Eltern oder der Partnerin beziehungsweise des Partners. Ein Anspruch hängt außerdem etwa davon ab, ob eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung vorliegt und ob auswärtiges Wohnen erforderlich ist.
Tipp
Kläre die Förderfähigkeit, bevor du fest mit BAB rechnest oder laufende Kosten danach planst. Besonders entscheidend sind die Ausbildungsform, dein Wohn- und Familienumfeld sowie anrechenbares Einkommen; bei einer schulischen Ausbildung solltest du stattdessen prüfen, ob Schüler-BAföG infrage kommt.

