BAföG wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Bei einer Ausbildung ist zuerst zu klären, ob die Schule oder der Ausbildungsgang überhaupt förderfähig ist. Schulische Berufsausbildungen, Fachschulen, Fachoberschulen, Abendgymnasien, Kollegs und andere anerkannte Bildungswege können je nach Fall dazugehören. Eine duale Ausbildung verbindet Unternehmen und Berufsschule und wird meist über Ausbildungsvergütung finanziert; bei zusätzlichem Unterstützungsbedarf ist oft die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit näherliegend. Der Unterschied liegt also nicht nur im Geld, sondern in der Art der Ausbildung. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft unter anderem Ausbildungsstätte, Wohnort, Elternwohnung, Alter, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus, eigenes Einkommen, Vermögen und Einkommen der Eltern. Wer bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr vollendet hat, erhält in der Regel keine Förderung; es gibt aber gesetzliche Ausnahmen. Der Antrag wirkt grundsätzlich ab dem Antragsmonat und nicht für frühere Monate. Ein unvollständiger oder formloser Antrag kann deshalb helfen, den Monat zu sichern, während Unterlagen nachgereicht werden. Typische Nachweise sind Ausbildungs- oder Schulbescheinigung, Mietnachweis bei auswärtigem Wohnen, Angaben zu Einkommen und Vermögen, Bankverbindung und bei Bedarf Nachweise zum Aufenthaltsstatus. Die Höhe ergibt sich aus dem Bedarf abzüglich anrechenbarer Beträge. Einkommen, Ausbildungsvergütung, Nebenjob, Vermögen und Elternangaben können die Förderung mindern. Der Bescheid nennt Betrag, Zeitraum und mögliche Auflagen.
BAföG vor einer Ausbildung in Deutschland
BAföG ist staatliche Unterstützung für bestimmte schulische Ausbildungen, den zweiten Bildungsweg und das Studium. Eine normale duale Ausbildung im Unternehmen führt meist nicht zu BAföG, sondern eher zur Prüfung von Berufsausbildungsbeihilfe. Entscheidend sind Schulform, Wohnsituation, Alter, Einkommen, Vermögen und der rechtzeitige Antrag.

