Für den Kredittransfer vergleicht die Heimathochschule den ausgewiesenen Arbeitsaufwand und die bestandenen Leistungen der Gasthochschule mit den Anforderungen des Schweizer Studienprogramms. Massgebend sind die genehmigte Lernvereinbarung, die tatsächlich besuchten Lehrveranstaltungen und die offiziellen Leistungsnachweise. Werden an beiden Hochschulen ECTS-Kreditpunkte verwendet, kann deren ausgewiesener Umfang unmittelbar verglichen werden. Trotzdem entscheidet die Heimathochschule, wie die Auslandsleistungen einem Modul, Wahlbereich oder anderen Bestandteil des Studiums zugeordnet werden. Falls die Gasthochschule ein anderes Kreditsystem nutzt, richtet sich das Vorgehen zum Kreditpunkte umrechnen nach den Regeln der Heimathochschule. Eine allgemeingültige Umrechnung lässt sich nicht voraussetzen. Wer Studienkredite anerkennen lassen möchte, muss deshalb die verlangten Kursangaben und Nachweise vollständig einreichen. Abweichungen von der genehmigten Kurswahl können eine erneute fachliche Prüfung auslösen. Nur erfolgreich abgeschlossene und ausreichend dokumentierte Lehrveranstaltungen kommen für die Übertragung in Betracht. Der Anrechnungsentscheid zeigt schliesslich, wie viele Kreditpunkte in welchem Bereich des Studiums in der Schweiz verbucht werden.
Kredittransfer aus einem Mobilitätssemester in das Studium in der Schweiz
Der Credit Transfer überträgt erfolgreich erbrachte Auslandsleistungen aus einem Mobilitätssemester in das Studienprogramm der Heimathochschule in der Schweiz. Ob und in welchem Umfang ein ECTS-Transfer erfolgt, entscheidet die Heimathochschule anhand ihrer Anrechnungsregeln und der nachgewiesenen Leistungen. Eine vorgängige Planung erleichtert die Übertragung, garantiert sie aber nicht.

