In São Tomé und Príncipe gilt ein einheitliches nationales Einwanderungsrecht, das hauptsächlich vom SMF unter dem Ministério da Administração Interna verwaltet wird. Der SMF ist für Einreise und Grenzkontrolle, Visa, Einreisegenehmigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Familienzusammenführung und behördliche Ausweisung zuständig. Auf Príncipe hat der SMF ebenfalls eine Regionaldelegation. Für die Einreise sind normalerweise ein mindestens ein Jahr gültiger Reisepass, das passende Visum – sofern keine Befreiung gilt –, ausreichende Mittel, kein Einreiseverbot und ein internationaler Impfpass erforderlich. Das Verfahren über eVisaST und e-Cidadão kann eine PDF-Datei des Reisepasses, einen Unterkunftsnachweis oder eine Reservierung, ein Rück- oder Weiterreiseticket und einen Nachweis über etwa 100 EUR pro Tag erfordern. Eine Antwort zum e-Visum wird gewöhnlich innerhalb von sieben Arbeitstagen ausgestellt. Die veröffentlichten e-Visum-Angaben verlangen, dass der Pass drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist; Artikel 11 nennt hingegen eine Gültigkeit von einem Jahr. Dieser Widerspruch sollte vor dem Antrag mit dem SMF geklärt werden. Ein Aufenthaltsvisum deckt unselbstständige oder selbstständige Arbeit, Familienzusammenführung, Studium, Freiwilligendienst, Berufsausbildung, Forschung und hochqualifizierte Arbeit ab. Es ermöglicht normalerweise zwei Einreisen und einen zweimonatigen Aufenthalt, um die Aufenthaltsbescheinigung zu beantragen. Ein befristetes Visum kann bis zu 180 Tage gelten, erlaubt pro Aufenthalt höchstens drei Monate und muss grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen genutzt werden. Es berechtigt nicht zur Beschäftigung, mit Ausnahme zulässiger kultureller Aktivitäten. Ein Transitvisum gilt für bis zu vier Tage je Transit. Visa werden üblicherweise von Botschaften und Konsulaten ausgestellt. Ein Visum an der Grenze ist eine Ausnahmelösung, wenn keine erreichbare diplomatische Vertretung vorhanden ist. Ein Visum oder eine Einreisegenehmigung garantiert für sich allein keine Einreise. Eine Befreiung von der Visumpflicht kann für Inhaber einer gültigen Aufenthaltsbescheinigung, Personen unter bilateralen Abkommen oder Abkommen über die Freizügigkeit, bestimmte organisierte Reisende sowie Staatsangehörige gelten, die unter Lei n.º 5/2015 fallen. Dazu zählen typische Kurzaufenthalte von Staatsangehörigen der CPLP, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und Kanadas sowie bestimmte Pass- und Visumkombinationen. Aktuelle Befreiungen sollten vor der Reise mit dem SMF bestätigt werden. Ehepartner und Nachkommen von Staatsangehörigen São Tomés können befreit sein, wenn sie die familiäre Beziehung nachweisen. Für eine befristete Aufenthaltsbescheinigung, üblicherweise CR genannt, sind normalerweise ein gültiges Aufenthaltsvisum, die tatsächliche Anwesenheit im Land, eine geeignete Unterkunft, keine einschlägige strafrechtliche Verurteilung und kein geltendes Einreiseverbot erforderlich. Die Bescheinigung gilt üblicherweise ein Jahr und kann jährlich verlängert werden. Ein Verlängerungsantrag sollte gewöhnlich mindestens 30 Tage vor Ablauf gestellt werden. Antragstellende müssen weiterhin ausreichende Mittel und eine Unterkunft nachweisen und dürfen keine Verurteilung zu mehr als einem Jahr verbüßen. Der SMF hat im Allgemeinen 30 Tage für eine Entscheidung; bei ausschließlich behördlicher Untätigkeit sieht das Gesetz unter den geltenden Bedingungen eine Bewilligung vor. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis setzt im Allgemeinen fünf Jahre ununterbrochenen Aufenthalt mit befristeter Aufenthaltsbescheinigung, Kenntnisse der portugiesischen Sprache und in den vorangegangenen fünf Jahren eine Gesamtstrafe von höchstens einem Jahr voraus. Sie ist unbefristet, aber die Aufenthaltskarte muss alle fünf Jahre verlängert werden. Unbegründete Abwesenheiten können den Status beeinträchtigen: Bei befristetem Aufenthalt kann dies nach sechs aufeinanderfolgenden oder insgesamt acht Monaten der Fall sein; bei unbefristetem Aufenthalt nach 24 aufeinanderfolgenden Monaten oder 30 Monaten innerhalb von drei Jahren. Änderungen des Status oder der Adresse müssen innerhalb von 60 Tagen gemeldet werden. Für eine abhängige Beschäftigung sind in der Regel ein Arbeitsvertrag und eine befürwortende Stellungnahme des Ministério do Trabalho erforderlich. Für diese Stellungnahme gilt gewöhnlich eine Frist von 30 Tagen. Das Gesetz räumt Staatsangehörigen São Tomés und Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt Vorrang ein. Für gleiche Arbeit muss gleicher Lohn gezahlt werden. Selbstständige benötigen gegebenenfalls ein Unternehmen oder eine registrierte Tätigkeit bei der Steuerbehörde und beim INSS sowie – falls anwendbar – eine berufliche Registrierung. Ein Arbeitsvertrag kann bis zu drei Jahre dauern. Touristen-, Besucher-, Geschäfts- und Studierendenvisa berechtigen im Allgemeinen nicht zur Beschäftigung. Unter bestimmten Umständen kann eine Person, die rechtmäßig eingereist ist, jedoch auch ohne Aufenthaltsvisum eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten. Studierende und Freiwillige benötigen einen Nachweis über die Einschreibung oder eine Vereinbarung mit einer anerkannten Organisation, ausreichende Mittel und eine geeignete Unterkunft. Eine Aufenthaltsbescheinigung für Studium oder Freiwilligendienst gilt im Allgemeinen ein Jahr und ist verlängerbar; bei einem Studienprogramm von weniger als einem Jahr kann sie für die Programmdauer ausgestellt werden. Fehlende Studienfortschritte können eine Verlängerung verhindern oder zum Widerruf führen. Studierende dürfen nur außerhalb der Studienzeiten und nur mit vorheriger Genehmigung und einem Arbeitsvertrag arbeiten. Für die Familienzusammenführung muss die zusammenführende Person normalerweise eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsbescheinigung, eine geeignete Unterkunft und ausreichende Mittel haben. Zu den berechtigten Familienangehörigen können Ehepartner, minderjährige oder rechtlich geschäftsunfähige Kinder, anerkannte Adoptivkinder, unterhaltsabhängige Eltern ersten Grades und minderjährige Geschwister unter Vormundschaft gehören. Auch eine stabile, dauerhafte und nachgewiesene união de facto kann ausreichen. Der Direktor des SMF entscheidet über den Antrag. Die Aufenthaltsbescheinigung des Familienangehörigen gilt im Allgemeinen so lange wie jene der zusammenführenden Person; hat diese eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, kann die Bescheinigung des Familienangehörigen für zwei Jahre ausgestellt werden. Die Behörden können eine Scheinehe oder Scheingemeinschaft untersuchen; vor einem Widerruf muss die betroffene Person angehört werden. Eine gerichtliche Anfechtung hat in den gesetzlich vorgesehenen Fällen aufschiebende Wirkung. Rechtmäßig anwesende ausländische Staatsangehörige und Staatenlose haben im Allgemeinen dieselben Rechte und Pflichten wie Staatsangehörige. Ausgenommen sind politische Rechte, öffentliche Ämter mit hoheitlichen Befugnissen und andere gesetzlich vorbehaltene Rechte. Sie dürfen sich frei bewegen und ihren Wohnort wählen, vorbehaltlich individueller Einschränkungen aus Gründen der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung. Sie haben Zugang zu Gerichten und können bei einer Einreiseverweigerung eine dolmetschende Person, einen Arzt, einen Anwalt sowie konsularische oder andere Vertretung anfordern. Sie müssen das Gesetz befolgen, Angaben zu Wohnsitz und Status melden, erforderlichenfalls ausreichende Mittel nachweisen und rechtmäßigen Anordnungen Folge leisten. Politische Betätigung ist grundsätzlich eingeschränkt; Ausnahmen können bei Gegenseitigkeit gelten. São Tomé und Príncipe gewährt verfassungsrechtlich Asyl für ausländische Personen, die wegen ihres Einsatzes für demokratische Rechte verfolgt oder ernsthaft bedroht werden, und ist Vertragspartei der Flüchtlingskonvention von 1951 und des Protokolls von 1967. Nach den vorliegenden Erkenntnissen verfügt das Land derzeit nicht über ein vollständig ausgearbeitetes nationales Verfahren zur Anerkennung und Anfechtung eines Asylstatus. Das UNHCR erfüllt eine regionale Schutzfunktion und kann Fälle bei der Ankunft prüfen. Artikel 71 der Lei n.º 5/2008 erlaubt einen Aufenthalt aus Gründen des nationalen Interesses oder aus humanitären Gründen ohne die Standardvoraussetzungen. Der Status São Tomés und Príncipes nach der OAU-Flüchtlingskonvention sollte anhand der Vertragsregister geprüft werden, da sich verfügbare Angaben unterscheiden. Die Staatsangehörigkeit wird hauptsächlich durch Lei n.º 7/2022 geregelt. Die ursprüngliche Staatsangehörigkeit kann durch Abstammung, Geburt in São Tomé und Príncipe von dort wohnhaften ausländischen Eltern, Staatenlosigkeit oder unbekannte Staatsangehörigkeit sowie die Abstammung von einem Großelternteil aus São Tomé entstehen. Eine Ehe mit einer oder einem Staatsangehörigen São Tomés von mehr als fünf Jahren unter comunhão de bens adquiridos oder eine gerichtlich anerkannte união de facto von mehr als drei Jahren kann ebenfalls berechtigen. Für eine Einbürgerung müssen Antragstellende im Allgemeinen volljährig sein, mindestens fünf Jahre rechtmäßig im Land gelebt haben, Portugiesisch oder eine Landessprache sprechen, dürfen nicht rechtskräftig zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt worden sein, keine Terrorismusgefahr darstellen und müssen ihren Lebensunterhalt gesichert bestreiten können. Das Verfahren kann Strafregisterbescheinigungen aus dem Herkunftsland und aus São Tomé und Príncipe, Aufenthaltsnachweise sowie Bescheinigungen des SMF und der Staatsanwaltschaft, Steuer- und Dienstunterlagen, eine Kopie der Aufenthaltskarte und Sprachnachweise erfordern. Ein Investitions- oder Spendenweg von 2025 erfordert eine Sorgfaltsprüfung und Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche. Die aktuellen Mindestbeträge und praktischen Anforderungen sollten bei den zuständigen Stellen UCID oder RNID bestätigt werden. Eine Einreiseverweigerung muss die tatsächlichen und rechtlichen Gründe sowie Informationen über mögliche Rechtsmittel und Fristen nennen. Betroffene können ein Konsulat, eine Vertrauensperson, eine dolmetschende Person, einen Arzt oder Anwalt kontaktieren. Verwaltungsentscheidungen des Direktors des SMF können im Allgemeinen beim zuständigen Minister angefochten werden: innerhalb von 48 Stunden bei Gewahrsam oder andernfalls innerhalb von 15 Tagen. Eine behördliche Ausweisung gilt für Nichtansässige, etwa bei unerlaubter Einreise oder Überschreitung der Aufenthaltsdauer. Der Direktor des SMF entscheidet im Allgemeinen innerhalb von 20 Tagen; eine gerichtliche Überprüfung setzt die Ausweisung nicht automatisch aus. Eine freiwillige Ausreise kann innerhalb von 10 bis 20 Tagen zugelassen werden. Eine gerichtliche Ausweisung kann auf Bedrohungen der nationalen oder öffentlichen Ordnung, politische Einmischung oder schwere Straftaten folgen. Eine Person darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihr politische, religiöse oder rassistische Verfolgung droht. Ein Einreiseverbot kann mindestens fünf Jahre dauern. Die Ausweisung einer Person mit Aufenthaltsbescheinigung erfordert eine gerichtliche Entscheidung. Die Geldbußen für eine Überschreitung des Aufenthalts nach Lei n.º 5/2008 steigen mit ihrer Dauer: 2.000.000 bis 4.000.000 Db bei bis zu 30 Tagen; 5.000.000 bis 8.000.000 Db bei mehr als 30 bis 90 Tagen; 9.000.000 bis 12.000.000 Db bei mehr als 90 bis 180 Tagen; sowie 13.000.000 bis 19.000.000 Db bei mehr als 180 Tagen. Wird keine Aufenthaltsbescheinigung beantragt, kann eine Geldbuße von 10.000.000 bis 50.000.000 Db verhängt werden. Bei verspäteter Neuausstellung können 500.000 Db pro Tag fällig werden; eine nicht gemeldete Änderung des Status oder der Adresse kann 2.000.000 Db kosten. Visa- und Aufenthaltsgebühren werden durch aktuelle Finanz- oder SMF-Anordnungen festgelegt. Die verfügbaren Tarifangaben des SMF enthalten keine vollständige aktuelle Einwanderungsgebührentabelle. Ältere Angaben sollten nicht als aktuell gelten. Die Ausweisungskosten werden im Allgemeinen der betroffenen Person auferlegt.
Einwanderungsrecht in São Tomé und Príncipe
Das Einwanderungsrecht in São Tomé und Príncipe regelt Einreise, Visa, Aufenthalt, Arbeit, Studium, Familienzusammenführung, Schutz, Staatsangehörigkeit und Ausweisung. Das nationale System beruht hauptsächlich auf Lei n.º 5/2008 und Decreto-Lei n.º 11/2009. Für Einwanderungs- und Grenzangelegenheiten ist der Serviço de Migração e Fronteiras (SMF) zuständig. Das richtige Visum oder der richtige Aufenthaltsstatus entscheidet darüber, ob jemand arbeiten, studieren, sich rechtmäßig im Land aufhalten und eine Entscheidung anfechten darf.
Tipp
Wähle Visum und Aufenthaltsstatus passend zu der Tätigkeit, die du tatsächlich ausüben wirst, denn Touristen-, Besucher-, Geschäfts- und Studierendenvisa berechtigen im Allgemeinen nicht zur Beschäftigung. Behalte Nachweise, Verlängerungsfristen und Meldepflichten im Blick: Ein abgelaufener Status, eine nicht gemeldete Adressänderung oder eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer kann zu Geldbußen, Ausweisung oder einem Einreiseverbot führen. Schutz- und Staatsangehörigkeitsanträge sind getrennte Verfahren mit jeweils eigenen Nachweisen, Behörden und Risiken.

