Bei einer Einzelfirma gehören Unternehmen und Privatperson rechtlich zusammen, während GmbH und AG eigenständige juristische Personen sind. Die Inhaberin oder der Inhaber einer Einzelfirma haftet grundsätzlich mit dem gesamten rechtlich erfassbaren Vermögen. Bei GmbH und AG haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen, doch persönliche Sicherheiten und eigene Pflichtverletzungen können ein privates Risiko schaffen. Für die Einzelfirma ist kein gesetzliches Mindestkapital vorgesehen. Eine GmbH benötigt mindestens CHF 20 000 vollständig einbezahltes Stammkapital. Bei einer AG beträgt das Aktienkapital mindestens CHF 100 000; davon müssen insgesamt mindestens CHF 50 000 und mindestens 20 Prozent je Aktie einbezahlt sein. Die Eigentums- und Führungsstruktur reicht von der alleinigen Entscheidung in der Einzelfirma über einen kontrollierten Gesellschafterkreis bei der GmbH bis zur stärkeren Trennung von Eigentum und Leitung bei der AG. Auch die Steuern unterscheiden sich: Der Gewinn einer Einzelfirma zählt zum Einkommen des Inhabers, während GmbH und AG ihren Gewinn selbst versteuern. Rechtsform und Sozialversicherungsstatus sind getrennt zu prüfen, weil die Ausgleichskasse über die Anerkennung als selbstständigerwerbend entscheidet. Inhaber einer GmbH oder AG gelten mit ihrer Tätigkeit und ihrem Lohn grundsätzlich als Arbeitnehmer der eigenen Gesellschaft. Notariat, Handelsregister, Organe, Protokolle, Rechnungslegung und eine mögliche Revision erhöhen bei GmbH und AG den administrativen Aufwand. Für Wachstum, neue Beteiligte, Finanzierung, Nachfolge oder Verkauf bieten Kapitalgesellschaften meist mehr strukturelle Möglichkeiten als eine Einzelfirma. Ein späterer Rechtsformwechsel ist möglich, kann aber die Übertragung von Verträgen, Vermögenswerten, Bewilligungen, Personal und steuerlichen Positionen erfordern. Ein Rechtsformvergleich für die Schweiz sollte deshalb Haftung, Kapital, Eigentum, Führung, Steuern, Sozialversicherungen, Administration und geplante Entwicklung gemeinsam bewerten.
Rechtsformwahl für ein Unternehmen in der Schweiz
Die Rechtsform bestimmt in der Schweiz, wer ein Unternehmen besitzt, führt und für seine Schulden haftet. Sie beeinflusst zudem den Kapitalbedarf, die Besteuerung, den Sozialversicherungsstatus und den administrativen Aufwand. Einzelfirma, GmbH und AG unterscheiden sich besonders bei persönlicher Haftung, Mindestkapital und Beteiligungsmöglichkeiten.

