Wer allein und ohne gesetzliches Mindestkapital startet, kann eine Einzelfirma gründen. Unternehmen und Inhaber sind dabei rechtlich nicht getrennt, weshalb die persönliche Haftung ein zentrales Merkmal ist. Eine GmbH ist eine juristische Person und benötigt mindestens CHF 20 000 vollständig einbezahltes Stammkapital. Ihre Gesellschafter und Stammanteile sind im Handelsregister öffentlich. Eine AG benötigt mindestens CHF 100 000 Aktienkapital, wobei insgesamt mindestens CHF 50 000 und mindestens 20 Prozent je Aktie einbezahlt sein müssen. Sie trennt Eigentum und Leitung stärker und erleichtert meist die Aufnahme oder Übertragung von Beteiligungen. Wer die Rechtsform wählen will, sollte Haftung, verfügbares Kapital, Eigentumsverteilung, Führung, Besteuerung, Sozialversicherungsstatus und administrativen Aufwand gemeinsam prüfen. Der Entscheid für eine Rechtsform ersetzt weder die Prüfung von Bewilligungen noch die Anmeldung bei den zuständigen Stellen. Bei einer Firmenübernahme bleiben je nach Gestaltung der bestehende Rechtsträger oder nur ausgewählte Vermögenswerte, Schulden und Verträge bestehen. Ein Beteiligungskauf ist nur bei einer Gesellschaft mit übertragbaren Beteiligungsrechten möglich. Bei einer Einzelfirma erfolgt die Übernahme grundsätzlich durch die Übertragung des Betriebs oder einzelner Aktiven, Passiven und Vertragsverhältnisse. Kundenbeziehungen, Personal, Bewilligungen, geistiges Eigentum, Steuern und verborgene Verpflichtungen gehören deshalb zur Prüfung einer Übernahme. Die Gründungs- oder Übernahmeform sollte auch zu späteren Beteiligten, Finanzierung, Wachstum, Nachfolge und Verkauf passen. Ein späterer Wechsel ist möglich, kann aber Verträge, Vermögenswerte, Steuern und behördliche Schritte berühren.
Gründungs- und Übernahmeformen für unternehmerische Tätigkeit in der Schweiz
Eine unternehmerische Tätigkeit in der Schweiz kann als Einzelfirma, GmbH, AG oder durch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens aufgebaut werden. Die Form legt fest, wem das Unternehmen gehört, wer es führt und wie Haftung, Kapital, Steuern und Sozialversicherungen behandelt werden. Eine Neugründung bietet mehr Gestaltungsfreiheit, während eine Übernahme bestehende Kunden, Verträge, Personal und Risiken einschliessen kann.

