Ein Stellenangebot Hochschulabschluss sollte erkennen lassen, welche Funktion, Aufgaben und Rahmenbedingungen das Unternehmen anbietet. Für die Lohnbesprechung sind Funktion, Verantwortung, Pensum, Branche, Arbeitsort und persönliches Profil massgebend. Dabei muss klar sein, auf welchen Zeitraum und welchen Beschäftigungsgrad sich das angebotene Salär bezieht. Der Arbeitsvertrag Absolventen hält die vereinbarten Bedingungen der ersten Stelle fest und wird vor der Unterzeichnung mit dem Angebot verglichen. Abweichende oder unklare Angaben zu Funktion, Antritt, Pensum, Lohn oder Vertragsdauer sind mit dem Unternehmen zu klären. Der Beschäftigungsgrad sollte eindeutig festgelegt sein, unabhängig davon, ob die Stelle in Vollzeit oder Teilzeit ausgeübt wird. Beim Berufseinstieg Schweiz ist zudem zu prüfen, ob aufgrund der Staatsangehörigkeit, des bestehenden Aufenthaltsstatus und des Arbeitsverhältnisses eine Meldung, ein Antrag oder eine Arbeitsbewilligung nötig ist. Ein Schweizer Hochschulabschluss erlaubt die Arbeitsaufnahme nicht in jedem Fall ohne weitere behördliche Schritte. Die zuständige kantonale Stelle entscheidet über die erforderlichen ausländerrechtlichen Verfahren.
Arbeitsaufnahme beim unmittelbaren Berufseinstieg nach dem Studium in der Schweiz
Die Arbeitsaufnahme nach Studium beginnt mit der Prüfung und Vereinbarung der Bedingungen einer konkreten Einstiegsstelle. Wer die erste Stelle antreten möchte, gleicht Funktion, Stellenantritt, Arbeitspensum, Lohn und Vertragsdauer zwischen Angebot und Vertrag ab. Je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus können vor dem Arbeitsbeginn zusätzliche behördliche Schritte erforderlich sein.

